Allgemeine Geschäftsbedingungen von #CoachingMeetsCoffee

Vorabinformation: Teilnehmer*innen sind für uns alle Personen

§ 1 Allgemeines

  • Unsere Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle offenen Veranstaltungen, die durch CoachingMeetsCoffee (im Folgenden CMC) durchgeführt werden.
  • Mit der schriftlichen Anmeldung erkennen die Teilnehmer*innen die AGBs an.
  • Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (per Post, E-Mail). Mündliche Abreden gelten nur, wenn CMC sie schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
  • Bei allen Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich durch CMC bestätigt (per Post, E-Mail). Insofern die Veranstaltung bereits voll belegt ist, erhält der/die Anfragende eine Absage per Post oder E-Mail.
  • CMC erbringt Leistungen auf der Grundlage der von den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Teilnehmer*innen sind für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Die Workshops werden nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann leider nicht gegeben werden. Die Workshops setzen voraus, dass alle Teilnehmer*innen über eine normale physische und psychische Belastbarkeit verfügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Workshops von CMC keine Therapie ersetzen können. CMC weist ausdrücklich darauf hin, dass der Erfolg der Dienstleistung sowohl von der effektiven Mitwirkung, als auch von der konsequenten, gezielten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen abhängt.

§ 2 Zahlung

  • In dem genannten Preis von CMC ist das Lehrmaterial für die jeweilige Veranstaltung enthalten. Erstattungen für nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen können nicht erfolgen.
  • Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erscheinen die Teilnehmer*innen nicht, erfolgt eine Rechnungsstellung wie oben angegeben.
  • Für alle Workshops, die sich über zwei oder mehr Tage erstrecken, fällt eine Anmeldegebühr in Höhe von 100,- Euro inkl. MwSt. an. Zwei bis vier Wochen nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen die entsprechende Rechnung. Die Anmeldegebühr ist im endgültigen Workshoppreis, so wie er an den entsprechenden Stellen von CMC genannt wird, enthalten. In aller Regel wird circa sechs bis vier Wochen vor Workshopbeginn die Gebühr abzüglich der 100,- Euro Anmeldegebühr in Rechnung gestellt. Teilnehmer*innen, die sich später zum Workshop anmelden, erhalten nur eine Rechnung. Eine Aufrechnung mit Forderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche von CMC anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind die Teilnehmer*innen nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 3 Rücktritt

  • Ein Rücktritt von unseren Workshops und allen weiteren Dienstleistungen von CMC hat schriftlich zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Gebühren werden wie folgt berechnet:
    • Eine Anmeldegebühr von 100,- € inkl. MwSt. ist in jedem Fall fällig (bei Workshops über zwei oder mehr Tage). Diese Anmeldegebühr wird erstattet, wenn die Teilnehmer*innen ihre Anmeldung früher als acht Wochen vor Workshopbeginn storniert.
    • Zwei bis acht Wochen vor Workshopbeginn: 50% des Workshopsentgelts
    • Weniger als zwei Wochen vor Workshopbeginn: 100% des Workshopsentgelts
  • Jederzeit können ohne zusätzliche Kosten Ersatzteilnehmer*innen benannt werden.
  • CMC behält sich vor, Kurse aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen. Sie werden in diesem Fall spätestens fünf Werktage vor Kursbeginn von CMC benachrichtigt.
    Stornierung durch CMC:

    • Kann CMC den Veranstaltungstermin kurzfristig aus Gründen wie höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht wahrnehmen, ist CMC berechtigt, den Workshop zu einem neu zu vereinbarendem Termin nachzuholen. Ein Ersatztermin wir im Laufe von vier Wochen bekannt gegeben. Können die Teilnehmer*innen den Ersatztermin nicht wahrnehmen, können sie von der Teilnahme an diesem Workshop absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Workshop ganz ausfällt.
    • CMC behält sich sowohl zeitliche und örtliche Änderungen von Veranstaltungen in zumutbarem Rahmen als auch den Ersatz von Dozent*innen oder Trainer*innen sowie den Austausch von Lehrmaterialien ohne vorherige Ankündigung vor. Der Austausch eines/r Trainers/in berechtigt nicht zum Rücktritt vom Workshop.
    • Ebenfalls behält sich CMC vor, einzelne Teilnehmer*innen aus wichtigen Gründen, zum Beispiel wegen Störung der Veranstaltung oder Nichtbeachtung von Aufforderungen des Workshopleiters nicht zu einem Workshop zuzulassen bzw. von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen. Die Workshopgebühren werden nicht erstattet

§4 Widerrufsrecht

  • Die Teilnehmer*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss CMC mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.
  • Folgen des Widerrufs: Wenn die Teilnehmer*innen diesen Vertrag widerrufen, hat CMC alle Zahlungen, die von den Teilnehmer*innen erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei CMC eingegangen ist. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nutzt CMC für diese Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Haben die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist begonnen, so haben die Teilnehmer*innen CMC einen angemessenen Betrag zu zahlen. Der Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem CMC von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages berichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistung.

§5 Vertraulichkeitserklärung

  • CMC ist verpflichtet, alle Tatsachen, die im Zusammenhang über die Teilnehmer*innen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht außerhalb des Auftrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter*innen von CMC.
  • Die Teilnehmer*innen wiederum verpflichten sich, ebenfalls sämtliche ihnen bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.

§6 Datenschutz

  • Die Teilnehmer*innen erkennen das Urheberrecht von CMC an den erstellten Unterlagen und sämtlichen Materialien an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung von diesen Unterlagen ist nicht zulässig.
  • Ausgearbeitete Dokumentationen dürfen nur für Zwecke der Teilnehmer*innen verwendet werden.

§7 Leistungsbeschreibung

  • Der Umfang der Leistung und die Dauer der Veranstaltung ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung.

§8 Vertragsverhältnis

  • Das Vertragsverhältnis kommt durch die schriftliche Anmeldung der Teilnehmer*innen als verbindliche Absichtserklärung und die Bestätigung dieser durch CMC zustande. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie über eine normale physische und psychische Belastbarkeit verfügen, CMC ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§9 Haftung

  • Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Die Teilnehmer*innen haften für die von ihnen verursachten Schäden.
  • Ansprüche der Teilnehmer*innen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, außer für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch CMC entstanden sind.
  • Die Teilnehmer*innen ihrerseits sind verpflichtet, das ihnen Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind Stuttgart.

Stuttgart, den 1.11.21